Mainzer Erklärung

Von VdM - Bundesverband

VdM-LogoMainzer Erklärung der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) am 19. Mai 2011 in der Rheingoldhalle in Mainz

Die Schulzeitverdichtung darf musikalische Entfaltung nicht verhindern – Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule!

Die Veränderung des Schulsystems durch die Ganztagsentwicklung und durch Verdichtung der Schulzeit (G8) darf musizierende Schülerinnen und Schüler nicht außen vor lassen, nicht an den Rand drängen und nicht auf die Verliererstraße der Schulreform bringen. Bund, Länder (hier insbesondere die KMK) und Kommunen stehen für die musikalische Breitenarbeit, für die Zugänglichkeit zu musikalischen Bildungsangeboten der öffentlichen Musikschulen und für die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in der Pflicht. Dazu bedarf es sinnvoller Zeitstrukturen und der Bereitstellung von geeigneten Räumen und Möglichkeiten individueller Förderung.

Die Bundesversammlung 2011 des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) fordert in ihrer diesjährigen Bundesversammlung in Mainz, dass angesichts der tief greifenden Veränderung der schulischen Rahmenbedingungen geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Verankerung der Instrumental- und Vokalausbildung getroffen werden müssen.

Musikalische Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe des Menschen an Kunst und Kultur. Das Erlernen eines Instrumentes und die Kompetenz im Singen sind Teil der Allgemeinbildung, in der die musikalische Bildung mit ihrem Eigenwert und mit ihren persönlichkeitsbildenden Eigenschaften einen festen Platz hat.

Musikalische Bildung in der Vernetzung von Schule und Musikschule erfordert eine enge Abstimmung der verschiedenen pädagogischen und strukturellen Plattformen beider Bildungs-einrichtungen. Dies muss auch zu einer veränderten Zeitstruktur des Unterrichts und zu einer Rhythmisierung des Ganztags in der Schule führen sowie wesentlich auch zur Bereitstellung von quantitativ und qualitativ angemessenen Raumkapazitäten.

Konkret müssen geeignete Rahmenbedingungen – in zeitlicher wie räumlicher Hinsicht – für die musikalischen Bildungsangebote der öffentlichen Musikschulen auch in den Räumen der allgemein bildenden Schulen und im Bereich der Kooperation mit allen Schulformen geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften und der sich verändernden schulischen Strukturen müssen die öffentlichen Musikschulen durch wirksame ordnungspolitische und infrastrukturelle Maßnahmen in ihrem Engagement durch eine verantwortungsvolle Schul- und Bildungspolitik gestärkt werden.

In der Entwicklung einer Vielzahl sinnvoller Kooperationsmodelle haben die öffentlichen Musikschulen seit vielen Jahren Pionierarbeit geleistet. Schulische und außerschulische Bildung rücken in der Kommune deutlich näher zusammen. Dieses Zusammenrücken darf aber nicht zu erdrückenden Engpässen führen. Vielmehr müssen individuelle musikalische Entwicklung familiengerecht ermöglicht und gemeinschaftliche musikalische Aktivitäten entfaltet werden können.

Schulreformen dürfen nicht zu einem Ausschluss von musikalischer Bildung führen. Keiner Schülerin und keinem Schüler darf die Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Musikschulangebotes vorenthalten werden. Dazu müssen öffentliche Musikschulen und allgemein bildende Schulen in der kommunalen Bildungslandschaft sinnvoll abgestimmt zusammenwirken können.

Daher ist die Politik auf der Ebene von Ländern und Kommunen gefordert, Infrastruktur und Entwicklung der öffentlichen Musikschulen mit hoher Priorität zu fördern. Um Kontinuität und Qualität dieses Bildungsangebots zu sichern, bedarf es auch vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen und -vorgaben in Ländern und Kommunen der Sicherung der musikalischen Bildungsangebote der öffentlichen Musikschulen durch Länder und Kommunen, um den Zugang für Kinder und Jugendliche aller Schichten zu ermöglichen.

Die öffentlichen Musikschulen im VdM sind die Bildungsinstitutionen in Deutschland, die die weitestgehende musikalische Breiten- und Spitzenförderung im Sinne einer musikalischen Grundversorgung bewirken. Mit den Richtlinien und Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen sowie dem bundesweit gemeinsamen Strukturplan setzen die öffentlichen Musikschulen im VdM auf der Basis der Positionsbestimmung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) bundesweit gleichartige, hohe Standards für den Unterricht im Singen und Musizieren. Öffentliche Musikschulen garantieren Qualität durch bewährte, regelmäßig aktualisierte Unterrichtskonzepte, erprobte Unterrichtsorganisation, fundiert ausgebildete Lehrkräfte und regelmäßige Qualitätskontrolle und Qualitätsentwicklung. Als Erfolgsmodell für die musikalische Infrastruktur bieten sie Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen Chancengleichheit und Zugangsoffenheit für ein bundesweit gleichwertiges qualitätvolles Angebot musikalisch-kultureller Bildung.



27.5.2011 15:35  (geändert: 31.5.2011 01:23)